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   VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102   

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VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102 (https://dejure.org/2015,18056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102 (https://dejure.org/2015,18056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 10 ZB 14.2102 (https://dejure.org/2015,18056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis durch einen türkischen Staatsangehörigen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Gesellschafter einer GmbH; Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

  • rewis.io

    Verstoß gegen Visumspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis durch einen türkischen Staatsangehörigen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Gesellschafter einer GmbH; Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    Denn abgesehen davon, dass - wie bereits ausgeführt - die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll nur im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihren dortigen Aufenthalt betreffen kann und Art. 13 ARB 1/80 einen ordnungsgemäßen Aufenthalt (des Arbeitnehmers) im Aufnahmestaat voraussetzt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 14 unter Verweis auf EuGH, U.v. 7.11.2013 - Rs. C-225/12, Demir - juris Rn. 35), über den der illegal nach Deutschland eingereiste Kläger gerade nicht verfügt, würde auch eine Fiktion nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 (vorläufiges Aufenthaltsrecht, das mit der Ablehnung des Antrags erlischt) den Kläger nicht seiner vom Verwaltungsgericht zutreffend festgestellten Pflicht (s. § 5 DVAuslG 1965) entheben, die Aufenthaltserlaubnis vor der Einreise in Form eines Sichtvermerks einzuholen.

    Das Verwaltungsgericht ist vielmehr zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger weder den nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG erforderlichen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis (vgl. dazu BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris) besitzt noch es für ihn im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG unzumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

    Ohne Rechtsfehler hat das Verwaltungsgericht bei seiner Würdigung der Gesamtumstände schließlich das besonders gewichtige, auch generalpräventiv wirkende öffentliche Interesse betont, eine bewusste Umgehung des Visumverfahrens zu verhindern, um dieses wichtige Steuerungsinstrument der Zuwanderung nicht zu entwerten (vgl. auch BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 11 B 10.14

    Visumfreie Einreise zum Zwecke der Dienstleistungserbringung durch türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    Auch die vom Bevollmächtigten des Klägers angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (U.v. 26.3.2014 - 11 B 10.14 - juris) führe vorliegend zu keinem anderen Ergebnis, weil der Kläger nicht zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber einem Kunden in der Bundesrepublik, sondern zum dauerhaften Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit eingereist sei.

    Da von dieser Bestimmung demnach nur Arbeitnehmer erfasst wurden, nicht aber auch selbständige Unternehmer (die im Übrigen ohnehin ihren Sitz in der Türkei haben müssten), wird der Kläger vom persönlichen Anwendungsbereich dieser Regelung unter keinem Gesichtspunkt erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2015 - 1 C 9.14 - juris Rn. 25; anders in der Vorinstanz noch OVG Berlin-Bbg, U.v. 26.3.2014 - OVG 11 B 10.14 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    Da von dieser Bestimmung demnach nur Arbeitnehmer erfasst wurden, nicht aber auch selbständige Unternehmer (die im Übrigen ohnehin ihren Sitz in der Türkei haben müssten), wird der Kläger vom persönlichen Anwendungsbereich dieser Regelung unter keinem Gesichtspunkt erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2015 - 1 C 9.14 - juris Rn. 25; anders in der Vorinstanz noch OVG Berlin-Bbg, U.v. 26.3.2014 - OVG 11 B 10.14 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 1 B 24.14

    Grundsatzrevision; Zeitpunkt der Anerkennung der passiven Dienstleistungsfreiheit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll nur im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihren dortigen Aufenthalt betrifft und nicht die Freiheit türkischer Staatsangehöriger umfasst, sich als Dienstleistungsempfänger in einen Mitgliedstaat zu begeben, um dort eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen (EuGH, U.v. 24.9.2013 - Rs. C-221/11, Demirkan; BayVGH, U.v. 5.8.2014 - 10 BV 13.2020; BVerwG, B.v. 20.11.2014 - 1 B 24.14 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898

    Zulassungsverfahren/Berufungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    Soweit der Kläger als klärungsbedürftig erachtet, ob die Einführung der Zulassungsberufung gegen die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll verstößt, ist diese Frage bereits durch den Senat für die entsprechende Stillhalteregelung des Art. 13 ARB 1/80 entschieden (BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 13 f., B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 21 ff.).
  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten wegen versuchten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    Soweit der Kläger als klärungsbedürftig erachtet, ob die Einführung der Zulassungsberufung gegen die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll verstößt, ist diese Frage bereits durch den Senat für die entsprechende Stillhalteregelung des Art. 13 ARB 1/80 entschieden (BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 13 f., B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    Denn abgesehen davon, dass - wie bereits ausgeführt - die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll nur im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihren dortigen Aufenthalt betreffen kann und Art. 13 ARB 1/80 einen ordnungsgemäßen Aufenthalt (des Arbeitnehmers) im Aufnahmestaat voraussetzt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 14 unter Verweis auf EuGH, U.v. 7.11.2013 - Rs. C-225/12, Demir - juris Rn. 35), über den der illegal nach Deutschland eingereiste Kläger gerade nicht verfügt, würde auch eine Fiktion nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 (vorläufiges Aufenthaltsrecht, das mit der Ablehnung des Antrags erlischt) den Kläger nicht seiner vom Verwaltungsgericht zutreffend festgestellten Pflicht (s. § 5 DVAuslG 1965) entheben, die Aufenthaltserlaubnis vor der Einreise in Form eines Sichtvermerks einzuholen.
  • EuGH, 24.09.2013 - C-221/11

    Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll nur im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihren dortigen Aufenthalt betrifft und nicht die Freiheit türkischer Staatsangehöriger umfasst, sich als Dienstleistungsempfänger in einen Mitgliedstaat zu begeben, um dort eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen (EuGH, U.v. 24.9.2013 - Rs. C-221/11, Demirkan; BayVGH, U.v. 5.8.2014 - 10 BV 13.2020; BVerwG, B.v. 20.11.2014 - 1 B 24.14 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 10 BV 13.2020

    Zum Begriff des "freien Dienstleistungsverkehrs" der Stillhalteklausel des Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll nur im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihren dortigen Aufenthalt betrifft und nicht die Freiheit türkischer Staatsangehöriger umfasst, sich als Dienstleistungsempfänger in einen Mitgliedstaat zu begeben, um dort eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen (EuGH, U.v. 24.9.2013 - Rs. C-221/11, Demirkan; BayVGH, U.v. 5.8.2014 - 10 BV 13.2020; BVerwG, B.v. 20.11.2014 - 1 B 24.14 - jeweils juris).
  • VG Schleswig, 22.02.2017 - 8 B 57/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    In Fällen des Ehegattennachzuges nach Deutschland entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass eine vorübergehende Trennung der Eheleute aufgrund des im Ausland abzuleistenden Wehrdienstes des Ehemannes nicht zu einer unzumutbaren langen Trennung und damit einen Verstoß gegen Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK kommt, sodass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative AufenthG nicht erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 15/14 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2011 - 15 E 3546/10 -, juris; ein Jahr Trennung der Eheleute generell zumutbar BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - 10 C 12/12 -, juris; Beschluss der Kammer vom 19.02.2016 - 8 B 1/16 - vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2012 - 4 O 48/12 -).
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 10 ZB 21.1151

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug eines

    Daher sind Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG prinzipiell eng auszulegen (siehe z.B. BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 20; BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 2.7.2015 - 10 ZB 14.2102 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn. 15).
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